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   OLG Stuttgart, 15.03.1990 - 14 U 38/87   

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https://dejure.org/1990,12701
OLG Stuttgart, 15.03.1990 - 14 U 38/87 (https://dejure.org/1990,12701)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 15.03.1990 - 14 U 38/87 (https://dejure.org/1990,12701)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 15. März 1990 - 14 U 38/87 (https://dejure.org/1990,12701)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 831; BGB § 278
    Haftung des Krankenhausträgers für niedergelassenen Konsiliararzt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1992, 55
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 10.03.2009 - VI ZR 39/08

    Notfallarzt kann Verrichtungsgehilfe des niedergelassenen Arztes sein, für den er

    Daran ändert es nichts, dass im Einzelfall der Patient nach eigener Entschließung und ärztlicher Erkenntnis des vor Ort tätigen Arztes zu behandeln ist (Senat , Urteile vom 16. Oktober 1956 - VI ZR 308/55 - NJW 1956, 1834, 1835 = AHRS 0485/2 und vom 20. September 1988 - VI ZR 296/87 - VersR 1988, 1270, 1272 , insoweit nicht abgedruckt in BGHZ 105, 189; OLG Stuttgart, VersR 1992, 55, 56 und MedR 2001, 311, 314; OLG Oldenburg, VersR 2003, 375, 376 ; Palandt/Sprau, BGB 68. Aufl., § 831 Rn. 6; allgemein zum Vertreter im Notfalldienst vgl. Ratzel/Lippert, Kommentar zur Musterberufsordnung der deutschen Ärzte - MBO - 4. Aufl. § 26 Rn. 13; Rieger, Lexikon des Arztrechts 1984, Rn. 1290).
  • OLG Hamm, 01.02.2006 - 3 U 182/05

    Krankenhaus muss für ungeschicktes Einschieben in Krankenwagen Schmerzensgeld

    Zur Erfüllung dieser Pflicht erfolgte u. a. auch die Einschaltung eines auswärtigen Konsiliararztes, weil dessen medizinische Leistungen im Krankenhaus der Beklagten nicht erbracht werden konnten (vgl. OLG Stuttgart, VersR 1992, S. 55).
  • OLG Köln, 31.01.2005 - 5 U 130/01

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Hebammenhaftung, Fehlerhafte

    Vielmehr wird diese Hebamme dann "für ihn" tätig und ein dieser unterlaufener Behandlungsfehler ist ihm zuzurechnen (vgl. für frei praktizierende Ärzte als Erfüllungsgehilfen des Krankenhauses etwa OLG Stuttgart, VersR 1992, 55; OLG Oldenburg VersR 1989, 1300).
  • OLG Brandenburg, 08.04.2003 - 1 U 26/00

    Zur Frage des Ersatzes des materiellen und immateriellen Schadens durch den

    Eine deliktsrechtliche Haftung der Klinik für den hinzugezogenen (Konsiliar-) Arzt nach § 831 BGB wird hingegen unter Hinweis auf die fehlende Weisungsabhängigkeit des Arztes im allgemeinen abgelehnt (s. OLG Stuttgart, VersR 1992, S. 55, 57; Geiß/Greiner, aaO., S. 28; Steffen/Dressler, aaO., Rdn. 93; Palandt/Thomas, aaO., § 831 Rdn. 8; etwas anders wohl: OLG Oldenburg, VersR 1989, S. 1300).
  • OLG Stuttgart, 19.09.2000 - 14 U 65/99

    Geburtsleitung durch Belegarzt - Weiterleitung durch vertretenden Arzt -

    Die Konstellation Arzt - Vertreter unterscheidet sich vom Fall des hinzugezogenen Konsiliararztes, der in seiner ärztlichen Tätigkeit vollständig unabhängig von dem hinzuziehenden Arzt ist (OLG Stuttgart VersR 1992, 55; OLG Oldenburg VersR 1989, 1300; Geiß/Greiner, Arzthaftplichtrecht 3. Aufl. 1999 S. Rn. 67).
  • LG Bochum, 03.08.2005 - 6 O 150/05

    Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen unterlassener Beförderung mit einem

    Darüber hinaus müsste sich die Beklagte als Krankenhausträgerin im Rahmen eines totalen Krankenhausvertrages sogar ein etwaiges Verschulden eines konsiliarisch hinzugezogenen Arztes zurechnen lassen (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 15.03.1990, Az. 14 U 38/87 ), so dass dies erst Recht auch für ein etwaiges Verschulden des beauftragten Transportunternehmens gelten muss.
  • OLG Karlsruhe, 10.03.1999 - 7 U 204/96
    weil der als Konsiliararzt hinzugezogene niedergelassene, selbständig tätige Gynäkologe Dr. B. nicht weisungsgebunden und damit kein Verrichtungsgehilfe der Beklagten i.S.d. § 831 BGB gewesen ist (OLG Stuttgart v. 15.3.1990 - 14 U 38/87. VersR 1992, 55, 57).
  • OLG Oldenburg, 09.04.1996 - 5 U 173/95

    Frühgeburt, Untersuchung, Augenarzt, Behandlungsfehler, grober, Unterlassen,

    Einen etwa vergleichbaren Fall, in dem ein Frühgeborenes keiner Augenbehandlung zugeführt worden ist, hat auch das OLG Stuttgart (OLG Stuttgart, VersR 1992, 55) bereits entschieden und einen groben Behandlungsfehler bejaht, da ein solcher Fehler dem untersuchenden Arzt schlechterdings nicht unterlaufen dürfe.
  • LG Bielefeld, 20.08.2019 - 4 O 228/18
    Grundsätzlich haftet der Konsiliararzt (nur) für solche Schäden, die ihre Ursache im Konsilium haben, selbstständig (OLG Stuttgart, Urteil vom 15. März 1990 - 14 U 38/87 -, juris).
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